oethg logonewsletter hinweis

Im Zuge der Verhandlungen der EU-Mitgliedstaaten am 17. Dezember 2018 wurden weitere Ausnahmen für die Bereiche Live-Veranstaltungen, Licht-Design und Film hinzugefügt.

Serie: EcoDesign

Unter dem Arbeitstitel „EcoDesign“ arbeitet die Europäische Kommission derzeit an einer Vereinfachung der Vorschriften zur Energieeffizienz. Wir berichten über die Auswirkungen für Veranstaltungsbetriebe und den Stand der Verhandlungen.


Foto: Starmühler

Die europäischen Verbände begrüßen das Abstimmungsergebnis der europäischen Mitgliedsstaaten. Die verbleibenden Bedürfnisse der Branche wurden behandelt und zum größten Teil aufgenommen. Damit sind wir dem gemeinsamen Ziel, die bestmögliche Qualität des Erlebens für unsere Zuschauer aufrechtzuerhalten, deutlich näher gekommen.

Zur Erinnerung: Aktuelle Rechtslage bis 2021

Theaterleuchtmittel sind als Speziallampen von der EcoDesign-Verordnung komplett ausgenommen. Ab September 2021 ist die neue Verordnung anzuwenden, deren Inhalt in diesem Artikel thematisiert wird. Sie betrifft nur das Inverkehrbringen (Herstellen oder gewerbliches Importieren) neuer Produkte – was sich bereits im Handel oder beim Kunden befindet, darf weiterverwendet werden. Zuvor hat die Europäische Kommission ihren offiziellen Vorschlag für die neue „Single Lighting Regulation“ im Oktober 2018 vorgelegt. Dieser enthielt wieder Ausnahmen für unseren Sektor (u. a. Sockelliste für erlaubte Halogenlampen). Einige wesentliche Punkte waren jedoch noch nicht berücksichtigt. Es gab nur unwesentliche Änderungen zum Entwurf vom Juli über den in der PROSPECT-Ausgabe 03/2018 berichtet wurde.

Änderungen und weitere Forderungen

Im Dezember 2018 haben die EU-Mitgliedsstaaten nun über diesen Entwurf beraten und abgestimmt. Dabei wurden die Änderungsvorschläge, für die verbleibenden Erfordernisse der Theater, von den Mitgliedsstaaten aufgegriffen und wie folgt entschieden:

  • Standby-Leistung: Aufgrund der besonderen Anforderung an die ständige Verfügbarkeit sind Lichtquellen und Steuergeräte für szenische Beleuchtung mit DMX-Ansteuerung ausgenommen.
  • Die Gründefinition für farbveränderliche Lichtquellen wurde erweitert und bietet somit die Möglichkeit, LEDs in effizienteren Wellenlängen zu verbauen.
  • Ergänzung der ausgenommenen Sockeltypen: Kuppelverspiegelte Niedervoltlampen und R7s >12.000 lm.

Einzig bei der Würdigung spezieller Anforderungen an szenische Weißlichtquellen (die z. B. LED-Profiler und LED-Moving-Heads mit einem einzelnen LED-Chip, sowie weitere Halogen- und Leuchtstoff-Lichtquellen für den Film) wurde der Vorschlag unseres Sektors abgeändert und von den Mitgliedsstaaten ein Kompromiss beschlossen. Aufgrund der gewählten Formulierung sind jedoch bestimmte Lichtquellen nicht erlaubt, die aber wortwörtlich angeführt sind. Wir loten gerade aus, ob hier eine weitere Abänderung des Textes noch möglich ist.

Der Volltext des aktuellen Entwurfs ist hier zu finden. Die Verordnung soll noch vor dem Sommer im europäischen Parlament und im Rat verabschiedet werden.

Von Christian Allabauer, OETHG Fachgruppenleiter Beleuchtung

Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite benutzerfreundlicher zu gestalten. Wenn Sie diese Webseite nutzen, akzeptieren Sie die Verwendung von Cookies.