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Pyrotechnik oder Schreckschüsse – wer heute in Theatern arbeitet, ist Gefahren ausgesetzt. Um Schäden möglichst gering zu halten, gibt es Maßnahmen und Normen, an deren Umsetzung teilweise noch gearbeitet wird.

Foto: Pixabay

Gefahrenfaktor: Lärm

Ob Schreckschüsse oder laute Soundeffekte – VeranstalterInnen unterliegen in puncto Lärm im Allgemeinen drei Regelungswerken: der Freizeitlärmrichtlinie, die insbesondere Open-Air-VeranstalterInnen betrifft und AnwohnerInnen vor übermäßigem Lärm schützt, der Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung und dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz. So dürfen angestellte ArbeitnehmerInnen des Theaters z. B. lediglich einem Lärmpegel von maximal 80 bis 85 Dezibel ausgesetzt sein. Wie verhält es sich bei Schreckschussabgaben? „In diesem Fall wird auch mit Gehörschutz gearbeitet oder seitens der Tontechnik getrickst und ein Sound eingespielt“, weiß Johannes Bättig, Leiter der Betriebstechnik und administrativer Leiter der Betriebsfeuerwehr an der Volksoper Wien. Geschützt werden nicht nur DarstellerInnen und TechnikerInnen, sondern auch OrchestermusikerInnen. Etwa durch Otoplastiken, ans Ohr angepasste Gehörschutzeinrichtungen oder Plexiglaswände, die hinter den MusikerInnen aufgestellt werden. Diese Einrichtungen müssen vom Theater zur Verfügung gestellt werden.

Gefahrenfaktor: Feuer

Neben Lärmbelastungen birgt auch Feuer hohes Gefahrenpotenzial für Ausübende im Theater. Damit es zu keinen ungewollten Bränden kommt, unterliegen Theater und Werkstätten Normen. Bühnenbilder und alle im Dekorationsbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. Jedoch: Wird eine imprägnierte und somit schwer entflammbare Holzplatte z. B. mit einem schwer entflammbaren Stoff bespannt und dafür ein Klebstoff verwendet, verlieren die Zertifikate ihre Gültigkeit. Um dies zu ändern, erarbeitet derzeit die Akademie der OETHG zusammen mit den in der deutschen IGVW (Interessengemeinschaft Veranstaltungswirtschaft) kooperierenden Fachverbänden einen Branchenstandard zum Dekorationsbau. Bald soll der erste Entwurf dazu präsentiert werden. Darin unter anderem definiert: Richtlinien zu einem Beflammungsversuch, den Werkstätten durchführen können, um Tests an Verbundstoffen vorzunehmen.

(K)eine einheitliche Richtlinie

Lange wird bereits darüber gesprochen, umgesetzt wurde sie bislang aber nur von einem Teil der Theater: die Umstellung österreichischer auf europäische Brandschutznormen. Denn: Welche Normen und Zertifikate gelten und wie geprüft wird, ist nicht einheitlich festgelegt. Die Wiener Behörde behält bisher eine eigene Prüfpraxis bei: „In Wien ist es noch immer Brauch, dass die Veranstaltungsbehörde mit eigenen MitarbeiterInnen und ‚Prüffeuerzeugen’ in Theater kommt, die ein Stück aus dem Vorhang schneiden und versuchen, diesen zu entzünden“, erklärt Bättig. Dies entspräche zwar keiner überregionalen Norm, aber man könne so am besten sehen, was passiert.

Von Elisabeth Stuppnig

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