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Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einer Vereinfachung der Vorschriften zur Energieeffizienz. Der Arbeitstitel lautet „EcoDesign“. Dazu werden drei bestehende Verordnungen durch eine einzige ersetzt und derzeit gültige Ausnahmen möglicherweise unwirksam.

Serie: EcoDesign

Unter dem Arbeitstitel „EcoDesign“ arbeitet die Europäische Kommission derzeit an einer Vereinfachung der Vorschriften zur Energieeffizienz. Wir berichten über die Auswirkungen für Veranstaltungsbetriebe und den Stand der Verhandlungen.


Mit September 2020 wird eine neue EU-Verordnung in Kraft treten. Der Entwurf beinhaltet ein Verbot für das Inverkehrbringen von Halogenlampen bis 2.500W. Die Umsetzung des Entwurfs hätte massive Auswirkungen auf die gesamte Veranstaltungsbranche. Foto: Starmühler

Entsprechend der derzeitigen Rechtslage gibt es den Begriff der „Speziallampen“, unter diesem explizit Theater- und Studiobeleuchtung aufgelistet werden. Dies wird mit den spezifischen Erfordernissen an die Spektralverteilung begründet. Wirft man einen Blick in den aktuellen Entwurf der neuen Verordnung, welcher von der Europäischen Kommission ohne Beteiligung der Endkunden im November 2017 erstellt wurde, sieht es für die Veranstaltungsbetriebe düster aus: Für sie könnte es zukünftig keine Ausnahme mehr geben. Betroffen wären alle Lichtquellen von 60 bis 82.000 Lumen. Das Argument, das der Einschätzung der Europäischen Kommission als Basis des vorliegenden Entwurfs zugrunde liegt: Es wären entsprechende Geräte am Markt verfügbar.

Mögliche Auswirkungen

„Wenn der Entwurf unverändert in Kraft tritt, bedeutet das ein Verbot für die Produktion und den Import neuer Leuchtmittel. Lagernde Leuchtmittel dürfen ohne Einschränkung weiterverwendet werden. Dadurch wird mittelfristig das Spielen von Repertoire-Stücken in der gewohnten Qualität nicht mehr möglich sein“, so Christian Allabauer. In der Österreichischen Theatertechnischen Gesellschaft (OETHG) leitet er die Fachgruppe Beleuchtung und setzt sich federführend für die Übernahme der bestehenden Ausnahme in die neue Verordnung ein.

Durch die EcoDesign-Verordnung sollen Energieeinsparung und geringere Kosten für die Verbraucher erzielt werden – ein laut Allabauer nicht praxistaugliches Ziel für die Veranstaltungshäuser: „Wir schätzen uns glücklich, LED-Scheinwerfer für einige gezielte Anwendungen zur Verfügung zu haben. Diese bereichern die Auswahl der Lichtinstrumente. Für zahlreiche Beleuchtungsaufgaben gibt es aber am Markt keinen gleichwertigen Ersatz für Halogenscheinwerfer. Der Verlust dieses Leuchtmittels würde zu künstlerischen Einschränkungen und einem Qualitätsverlust der Produktionen führen, da Theater-LED-Scheinwerfer (auch mit hohem CRI) einerseits nicht alle Farben des Spektrums ausgewogen enthalten, andererseits nur ein Teil der Gerätetypen/Leistungsklassen überhaupt angeboten wird. Darüber hinaus käme es durch den Austausch von voll funktionsfähigen Geräten zu einer massiven finanziellen Belastung der Häuser bzw. Betriebe. Nicht zu vergessen wären weitere Nachteile wie Lüftergeräusche, höherer Aufwand für die Kühlung, mehr Gewicht, mehr fehleranfällige Teile, teurere Reparaturen, Energieverbrauch im Standby etc.“ Die folgenden Abbildungen zeigen, dass sich die Spektalverteilung dieser Lichtquellen bei gleicher Farbtemperatur (3000K) signifikant unterscheidet und es sich daher nicht um einen gleichwertigen Ersatz handelt.

Das Licht der Halogenlampe enthält alle Farben (wissenschaftlich: kontinuierliches Spektrum).

Das Licht von Theater-LED-Quellen weist Lücken, Berge und Täler auf.

Weiterführende Informationen und Schritte

Die OETHG unternimmt als Interessensvertretung für die Veranstaltungsbetriebe zahlreiche Maßnahmen zur Erhaltung der Theater-Halogen-Lampe. Dazu zählt u.a. der Austausch und die Vernetzung mit internationalen Partnerorganisationen und den relevanten Ansprechpartnern der Europäischen Kommission. Weiters bietet die OETHG kostenlose Informationsveranstaltungen an – die nächste am 23. April um 11 Uhr in Salzburg. Im Rahmen dieser wird auch die EU-Online-Umfrage vorgestellt, in der jeder EU-Bürger und jede Organisation in der EU Stellungnahmen zum Thema EcoDesign abgeben kann. „Jede Unterstützung ist für die Zukunft unsere Branche entscheidend“, weist Allabauer auf die Bedeutung der Umfrage hin.

EU-Online-Umfrage – eine Anleitung

  • Die Umfrage kann online hier ausgefüllt werden (in Englisch)
  • Ggf. Sprache wechseln - rechts unter "Languages"
  • Mit * markierte Pflichtfelder ausfüllen
  • Ganz nach unten scrollen und die letzte Frage („Further comments“ bzw. „Weitere Anmerkungen“) beantworten.
    Eine mögliche Textvariante dazu gibt es hier (in Deutsch).

Der Zeitplan zur neuen EU-Verordnung

  • Öffentliche Begutachtung: bis 7. Mai 2018
  • Nächster Entwurf: Juli 2018
  • Veröffentlichung: 1. September 2020
  • Inkrafttreten: 20. September 2020

 

Zur aktuellen EU-Verordnungen (244/2009, 2015/1428)

Stellungnahme der Association of Lighting Designers 1 (englisch)

Stellungnahme der Association of Lighting Designers 2 (englisch)

Anmeldung zur kostenlosen OETHG Infoveranstaltung am 23. April 2018 um 11:00 Uhr in Salzburg unter sekretariat@oethg.at
Kontakt für Rückfragen und Unterstützungserklärungen: Christian Allabauer, OETHG Fachgruppenleiter Beleuchtung christian.allabauer@oethg.at

Von Stefanie Widowitz

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