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Die Österreichische Theatertechnische Gesellschaft (OETHG) arbeitete maßgeblich an der Entwicklung und Umsetzung einer neuen Norm für die Errichtung und die Prüfung elektrischer Anlagen mit. Ein Überblick.

Mit 1.1.2019 ist als neue Norm für die Errichtung und Prüfung von elektrischen Niederspannungsanlagen die ÖVE E 8101 erschienen (Anm.: Niederspannung bedeutet hier bis zu 1000 V Wechsel- bzw. 1500 V Gleichspannung). Foto: OVE Österreichischer Verband für Elektrotechnik

In jahrelanger Arbeit haben die Normenkomitees des Österreichischen Verbands für Elektrotechnik (ÖVE), unter Mitwirkung der OETHG im Technischen Subkomitee TSK E04 für elektrische Sonderanlagen, das europäische Harmonisierungsdokument HD 60364 in ein umfassendes Normenwerk mit Ergänzungen für Österreich umgesetzt. Die neue ÖVE-Norm ÖVE E 8101 ersetzt die bisherigen Errichtungsnormen ÖVE/ÖNORM E 8001 mit noch bestehenden Teilen der ÖVE EN 1, die ÖVE/ÖNORM E 8002 und 8007. Damit werden auch die bisherigen Vorschriften für Veranstaltungsstätten und „Fliegende Bauten“ aus der E 8002 in die neue „Generalnorm“ überführt – insbesondere auch zu Sicherheitsbeleuchtung und -stromversorgung.

Schritt zur Vereinheitlichung

Die Inhalte sind im Wesentlichen gleich geblieben; teilweise gibt es Änderungen oder es konnten bisherige Regelungen nur in den nationalen Ergänzungen für Österreich aufgenommen werden. Die ÖVE E 8101 hat nicht den Status einer europäischen Norm, daher kommt auch das „EN“ im Titel nicht vor. Mit der Umsetzung des Harmonisierungsdokumentes werden aber die Errichtungsvorschriften für elektrische Anlagen in den Mitgliedsländern vereinheitlicht. Dies schließt allerdings nicht aus, dass Unterschiede zwischen den Vorschriften der einzelnen Länder weiterhin existieren.

Ergänzend hat das TSK E04 die ÖVE-Richtlinie R 12-2 „Brandschutz in elektrischen Anlagen, Teil 2 Ergänzende brandschutztechnische Anforderungen an elektrische Betriebsstätten und Leitungsanlagen in elektrischen Niederspannungsanlagen“ entwickelt, die brandschutztechnische Anforderungen aus den alten Normen aktualisiert und mit den Inhalten der OIB-Richtlinien aus dem Bausektor abgeglichen ist.

Unsicherheiten in der Anwendung

Eine etwas kuriose, aber bisher schon bei jeder Novellierung der betreffenden Normen vorgekommene Situation ergibt sich daraus, dass die alten Normen noch in wesentlichen Teilen über den Anhang zur Elektrotechnikverordnung ETV rechtlich verbindlich erklärt sind, die neue Norm (als nicht verbindliche Regel der Technik) aber schon veröffentlicht ist – welche sollen also bei Unterschieden im Falle von Neuerrichtungen beachtet werden? Nach Aussage des ÖVE wird es kein Problem sein, die E 8101 anzuwenden, da es zu keiner Abschwächung des geforderten Sicherheitsniveaus gekommen ist.

Das Dokument ist beim ÖVE für 600 Euro (Papierform) bzw. 480 Euro (PDF) zu erwerben.

www.ove.at

Von Johannes Bättig, OETHG-Fachgruppenleiter für Arbeitssicherheit

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