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Am 20. Mai 2019 trat eine neue Definition der Maßeinheiten Kilogramm, Ampere, Kelvin und Mol gesetzlich in Kraft. Spotlight News und PROSPECT berichten als einer der Ersten darüber.

Foto: Bruno Glätsch/Pixabay

Um die Abhängigkeiten der Basiseinheiten von veränderlichen Größen oder Objekten zu beenden und die Definition von der Realisierung der Einheiten zu trennen, wurde auf der Generalkonferenz für Maß und Gewicht (Conférence Générale des Poids et Mesures, CGPM) im Pariser Vorort Sèvres im November 2014 beschlossen, bis zur nächsten Konferenz 2018 Realisierungsverfahren zu entwickeln, mit denen alle Basiseinheiten auf fundamentale physikalische Konstanten (Naturkonstanten) zurückgeführt werden können. Dazu werden diesen Naturkonstanten feste Zahlenwerte zugewiesen und die Einheit daraus abgeleitet, wie es bisher nur bei den Basiseinheiten Sekunde und Meter der Fall ist. Weil dies den Wissenschaftlern gelungen ist, wurde diese große Revision am 16. November 2018 auf der 26. CGPM in Versailles beschlossen. Die Neudefinitionen traten am 20. Mai 2019, dem Weltmetrologietag, in Kraft. Von diesem Tag an gelten folgende Zahlenwerte der Naturkonstanten:

1. Frequenz des Hyperfeinstrukturübergangs des Grundzustands im Cs-133-Atom (Cäsium)
∆f=9.192.631.770 1/s (bereits seit 1967)

2. Lichtgeschwindigkeit im Vakuum
c =299.792.458 m/s (bereits seit 1983)

3. Planck-Konstante
h =6,62607015∙10–34 J∙s (neu)

4. Elementarladung
e =1,602176634∙10–19 A∙s (neu)

5. Boltzmann-Konstante
kB=1,380649∙10–23 (kg∙m2)/(s2∙K) (neu)

6. Avogadro-Konstante
NA=6,02214076∙1023 1/mol (neu)

7. Photometrisches Strahlungsäquivalent einer monochromatischen Strahlung der Frequenz
Kcd (540THz,555nm)=683 lm/W (bereits seit 1979)

Aus diesen Festlegungen lassen sich alle bisherigen Basiseinheiten ableiten und alle physikalischen Größen definieren. Die Umstellung hebt somit die Unterscheidung zwischen Basiseinheiten und abgeleiteten Einheiten weitgehend auf.

Mehr dazu in der PROSPECT Ausgabe 3-19

Von Tadeusz Krzeszowiak, OETHG Vorstandsmitglied

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