35.000.000 € stehen als nicht rückzahlbarer Zuschuss für Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz zur Verfügung. Pro Projekt (ab 10.000 €) werden maximal 2.2 Mio. €, 80-prozentige Nutzung als Kultureinrichtung vorausgesetzt, vergeben. Der Umwelteffekt ist für 10 Jahre zu gewährleisten. Gefördert werden die thermische Gebäudesanierung, energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, Energiesparmaßnahmen (z. B. Beleuchtung, Lüftung, Wärmerückgewinnung), sowie Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung. Die Einreichung muss vor der Umsetzung erfolgen. Ing. Christian Allabauer, Fachgruppenleiter Beleuchtung der OETHG, führt aus: „Gegenüber dem erfolgreichen Vorgänger (Klimafitte Kulturbetriebe 1. und 2. Call) gibt es geänderte Förderbedingungen und Fördersätze.“ Je nach Maßnahme erfolgt die Berechnung des Förderhöhe prozentuell (max. 50 % der Förderungsbasis) oder Pauschal anhand der tatsächlichen Einsparungen bzw. der aufgewerteten Fläche. Das Geld stammt nicht mehr aus EU-Mitteln. Gefördert werden nur Aufwertungen und keine Neuanlagen. Die Antragstellung ist vergleichsweise Unaufwändig. Entsprechende Nachweise sind nach der Umsetzung zu erbringen. Die Abwicklung erfolgt in bewährter Weise durch die KPC Kommunalkredit Public Consulting GmbH.
Die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at