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Am Montagabend, dem 15.6.2020, hat die Veranstaltungsbranche am Heldenplatz protestiert und Unterstützungspakete von der Regierung gefordert.

Am Montag, dem 15.6. gaben Mitglieder*innen der Veranstaltungsbranche ein Zeichen, dass es ohne sie dunkel und stumm bleibt. Foto: Ohne uns

3.500 Mitglieder*innen der Veranstaltungsbranche trafen sich am Montagabend am Heldenplatz um auf die prekäre Situation in ihrer Branche aufmerksam zu machen.

Im Jänner 2020 waren in der Branche 1371 Personen fixangestellt. Diese Zahl ist zum aktuellen Zeitpunkt um 96 % geschrumpft. Beinahe 900 Menschen wurden gekündigt, knapp 450 sind aktuell in Kurzarbeit. Nicht eingerechnet sind dabei alle freien Mitarbeiter*innen, die auf Projektbasis arbeiten. Um diese Situation zu erleichtern stellt die Veranstaltungsbranche Forderungen an die Regierung. 

Die Unternehmenslandschaft der Veranstaltungswirtschaft bestehen aus einer Vielzahl von unterschiedlichen Unternehmen aus den Bereichen Veranstaltungstechnik, Messebau, Catering, Security und Personalbereitstellung und vielen weiteren. Ebenso betroffen sind unter anderem selbstständige Techniker, Logistik, Agenturen und Locations. In Österreich setzt sich die Unternehmenslandschaft überwiegend aus EPU, Klein- und Mittelunternehmen zusammen. In Summe erwirtschaftet die Eventbranche 8,9 Milliarden Euro an Wertschöpfung und damit 2,9 Prozent des gesamtösterreichischen Betrages. Durch diese Umsätze werden 140.000 Arbeitsplätze gesichert, was rund 3,4% aller Erwerbstätigen im Land entspricht (Quelle: Studie IHS 2017).

Der aktuelle Zustand bedroht Existenzen vieler Unternehmen der Branche. Um das zu entschärfen werden folgende Punkte gefordert: 

  • Verlängerung der Kurzarbeit über 6 Monate hinaus, bis zum Ende der Auswirkungen der Krise
    • Reduktion auf 0% Arbeitszeit muss im gesamten Zeitraum möglich sein, indem es keine Umsätze gibt
    • Keine verpflichtende Konsumation von Urlauben während der Kurzarbeit​
  • Verlängerung des Corona-Hilffonds – Fixkostenzuschuss über 3 Monate hinaus bis zum Ende der Auswirkungen der Krise
  • Rücktrag der entstandenen Verluste aus der Covid19-Krise auf die letzten 3 Wirtschaftsjahre
  • 100%ige Verlustverwertung der entstandenen Verlust im Covid19-Zeitraum auch Überhand des Verlustrücktrages
  • Ausgleichzahlung für den Erhalt von Arbeitsplätzen je Mitarbeiter*in/je Monat
    • je erhaltenem Arbeitsplatz (auch inkl. Arbeitnehmer in Kurzarbeit) erhält das Unternehmen einen rückzahlungsfreien Zuschuss pro Monat zur Abdeckung von infrastrukturellen Arbeitsplatzkosten.​
  • Verlängerung der Auszahlung aus dem Härtefallfonds
    • Unter den aktuell bekannten Bedingungen der Phase 2 des Härtefallfonds, die eine monatliche Beantragung und die Berücksichtigung von Nebeneinkünften beinhaltet.​ Dringende Berücksichtigung von Investitionskosten der EPU, welche dadurch keinen Gewinn haben.​
    • Festlegung eines Mindestauszahlungsbetrages in Höhe der Mindestsicherung
  • Anpassung der SVS-Vorschreibung
    • Die Vorschreibungen der SVS müssen angepasst werden
    • Der Mindestbeitrag in Höhe von 154,72 €/Monat für 2020 sollte aufgrund der Covid-19 Krise auf 65,03 €/Monat für die Dauer der Auswirkungen der Krise herabgesetzt werden (Dieser Betrag deckt sich mit dem Selbstversicherungsbeitrag für geringfügig Beschäftigte in der ÖGK)
  • Stufenplan für Veranstaltungen – Kriterien und Maßnahmenkatalog
    • Die Veranstaltungsbranche braucht dringend einen Plan, wann welche Veranstaltungen unter welchen Rahmenbedingungen (je nach Art der Veranstaltung) und mit welchen Kriterien (Platzbedarf m2je Person, Leitsysteme für Mindestabstand, Art des Settings, Cateringmöglichkeiten, Hygienemaßnahmen,...) schrittweise wieder stattfinden können

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