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Mit der Förderung „Klimafitte Kulturbetriebe“ können Theater und Veranstaltungsorte ihre Energieeffizienz verbessern. Es gibt finanzielle Mittel für Gebäudesanierung, Heizungsumstellungen oder energiesparende Beleuchtung. Der Klimawandel stellt auch die Kulturbetriebe vor große Herausforderungen. Die Förderung des Klimaschutzministeriums unterstützt gezielt Maßnahmen, die den Energieverbrauch in Theatern, Opernhäusern und Veranstaltungslocations senken.

Foto: generiert mit Midjourney

„Das Programm richtet sich an alle Kulturbetriebe in Österreich und soll dazu beitragen, den Endenergiebedarf nachhaltig zu reduzieren“, erklärt Lukas Lippert, Teamleiter für Gebäude & Energieeffizienz bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC), die das Förderprogramm abwickelt.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Im Zentrum der Förderung stehen Investitionen in energieeinsparende Maßnahmen. „Die größten Hebel liegen in der thermischen Gebäudesanierung und der Umstellung auf klimafreundliche Heizsysteme“, so Lippert. Förderfähig sind u. a.:

  • Modernisierung der Bühnentechnik, z. B. durch den Umstieg auf energieeffiziente LED-Beleuchtung
  • Sanierung der Gebäudehülle, etwa durch Dämmmaßnahmen an Fassaden, Fenstern und Dächern
  • Austausch fossiler Heizsysteme, z. B. durch den Anschluss an Fernwärme, Wärmepumpen oder Holzheizungen

„Gerade die Kombination aus Gebäudesanierung und Heizungsumstellung bringt langfristig den größten Effekt“, betont Lippert.

Die Kriterien für die Antragstellung

Wer die Förderung beantragen möchte, sollte vorab einige Punkte beachten. „Der wichtigste Aspekt ist, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird“, erklärt Lippert. Rechtsverbindliche Bestellungen oder Baubeginne vor Bewilligung führen zum Ausschluss von der Förderung. Zudem muss das Gebäude zu mindestens 80 % für kulturelle Zwecke zur Verfügung stehen. „Multifunktionshallen, die auch als Sportstätten genutzt werden, erfüllen oft nicht die Kriterien“, so Lippert.

Die Mindestinvestition beträgt 10.000 Euro, die maximale Förderhöhe liegt bei bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. „Anders als in anderen Programmen können hier auch mehrere Maßnahmen als Gesamtpaket eingereicht werden – etwa eine Gebäudesanierung in Kombination mit einer neuen Beleuchtung.“

So funktioniert die Einreichung

Für interessierte Kulturbetriebe gibt es einen Online-Antrag, der über die Plattform der Kommunalkredit Public Consulting gestellt werden kann. Dort finden sich auch ein detailliertes Informationsblatt, FAQs und die Kontaktdaten für individuelle Rückfragen. „Wenn sich Kulturbetriebe nicht sicher sind, ob ihr Vorhaben förderfähig ist, empfehlen wir, sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen“, rät Lippert.

Weitere Informationen zur Förderung sind unter www.umweltfoerderung.at verfügbar.

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