Förderbar sind grundsätzlich:
• Klimafreundliche Heizung, Lüftung und Kühlung
• Nutzung erneuerbarer Energieträger
• Energieeffiziente Innen- und Außenbeleuchtungssysteme
• Thermische Gebäudesanierung
• Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen
Vorgaben für die Einreichung
Für die Einreichung ist neben der Projektbeschreibung auch ein Energieberatungsbericht für das gesamte Gebäude und ein Nachhaltigkeitskonzept zu erstellen. Die Qualität des Nachhaltigkeitskonzept ist ein wesentlicher Faktor für die Beurteilung im Beirat, der dann eine Förderempfehlung an das Ministerium abgibt. Eine erfolgreiche Einreichung garantiert also noch nicht den Zuspruch der Förderung. Die finale Entscheidung obliegt dem zuständigen Bundesminister. Der Antrag muss vor der ersten Bestellung gestellt werden.
Die Förderhöhe
Die Förderhöhe beträgt bis € 75.000,- max. 75 %, darüber max. 50 %, jedoch max. € 250.000,- pro Förderwerber. Dafür sind jeweils spezifische Kriterien zu erfüllen und deren Einhaltung nachzuweisen.
Ein alternatives Kriterium für Bühnenscheinwerfer
Im Bereich der energieeffizienten Beleuchtung war – neben der CE-Zertifizierung – eine Lichtausbeute von 120 lm/W Fördervoraussetzung. Dieser Wert ist für gerichtete, dimmbare LED-Bühnenscheinwerfer am Stand der Technik nicht erreichbar.
Dieser Umstand wurde von der OETHG thematisiert. Von den Projektbetreibern wurde daraufhin die Relevanz der Scheinwerfer für den Bühnenbetrieb gewürdigt, und ein alternatives Kriterium für Bühnenscheinwerfer hinzugefügt. Die Optimierung von Bühnen- und Museumsbeleuchtung gehört nun zu den förderfähigen Maßnahmen. In diesem Bereich ist als spezifische Fördervoraussetzung eine Reduktion der elektrischen Leistung von mindestens 30 % nachzuweisen.
Die aktuelle Einreichfrist für Projekte aller Kategorien endet am 29.9.2023.
Alle relevanten Informationen finden Sie hier.