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Der Dachverband hat seine erste Präsidentin gewählt: Erstmals im nunmehr 68-jährigen Bestehen des Österreichischen Musikrats (ÖMR) steht mit Eva-Maria Bauer, MA eine Frau als Präsidentin an der Spitze des Vorstands. 

Bauer bringt ihr Wissen von der Universität für Weiterbildung Krems und der Musikfabrik NÖ ein. Sie folgt Prof. Dr. Harald Huber ab, der sich nach 18 Jahren nun als Vize-Präsident vorrangig um die Pflege internationaler Kontakte und den Österreichischen Jazzpreis kümmern wird. Günther Wildner bleibt weiterhin Generalsekretär.

Die Interessenvertretung
Der Österreichische Musikrat repräsentiert das gesamte Musikleben in Österreich. Als Dachverband ist er die Interessensvertretung von rund 380.000 Musikschaffenden, zu denen sowohl Profis als auch Amateure gehören. Verschiedene musikalische Genres sind im Musikrat mit Sitz und Stimme vertreten, von der Klassik bis zum Schlager. Zu den 37 institutionellen Mitgliedern zählen u. a. die Musikuniversitäten Österreichs, der Chor- und Blasmusikverband, die Vereinigungen der Komponistinnen und Komponisten, die Musikergilde, Verwertungsgesellschaften wie AKM und OESTIG und der Indie-Verband VTMÖ.

„Die große Vielfalt unserer Mitglieder und ihre unterschiedlichen Perspektiven sind das, was uns stark und einzigartig macht“, erklärt die neu gewählte Präsidentin. „Aktuell setzen wir uns u.a. für Fair(er) Pay für Musikerinnen und Musiker, eine faire Vergütung für Urheber:innen am digitalen Markt, ein faires System der sozialen Absicherung und eine qualitativ hochwertige musikalische Bildung ein.“

Neuauflage: Der Österreichische Jazzpreis

Der Österreichische Jazzpreis ist ein wichtiges Zeichen für Diversität, Anerkennung und Repräsentation. Erstmals seit 2009 wird er am 5. Dezember 2024 in den Kategorien „Bestes Album“, „Bester Live-Act“ und „Best Newcomer“ verliehen werden. „Es freut mich sehr, dass das Ansuchen des ÖMR gemeinsam mit mica – music austria, Porgy & Bess und Ö1 Jazzredaktion nun bewilligt wurde. Ein neuer Österreichischer Jazzpreis wird vom Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport (BMKoeS) und der Stadt Wien (MA7) finanziell ausgestattet. Näheres in Kürze!“, sagt Vizepräsident Dr. Huber.

Five Music Rights

Der Internationale Musikrat proklamierte 2001 das Recht auf Zugang zu Kunst und Kultur, auf freien künstlerischen Ausdruck, auf Wertschätzung der künstlerischen Leistung und auf entsprechende Vergütung. Der ÖMR orientiert sich an den „Five Music Rights“. Musik ist ein wesentlicher Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens in Österreich. Trotz der Corona-Situation 2022, betrug der Jahresumsatz am österreichischen Musikmarkt 215 Millionen Euro. Es gab 2022 mehr als 37.500 Live-Musik-Aufführungen. Rund 3,5 Millionen Besucher:innen frequentierten Theater und Konzertbühnen.

„Wir werden als Österreichischer Musikrat dafür kämpfen, dass das auch so bleibt. Dass die Musiker:innen, Komponist:innen, Produzent:innen und Musikpädagog:innen in ihrer Tätigkeit gesehen, gehört und wertgeschätzt werden, dass sie gute Rahmenbedingungen und Strukturen vorfinden und eine faire Vergütung für ihre Leistungen erhalten“, so Eva-Maria Bauer.

-apb

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