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Auf der World Radiocommunications Conference 2023 (WRC-23) in Dubai hat sich unsere „NO CHANGE“ Position durchgesetzt! Es wurde in Bezug auf die Frequenznutzung entschieden, dass der Rundfunk als Primärnutzer und PMSE als Sekundärnutzer im UHF-Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz bis 2040 bestätigt wurden.

Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) ist eine spezialisierte Agentur der Vereinten Nationen, die sich mit der Entwicklung und Standardisierung von Telekommunikationstechnologien und -systemen befasst. Innerhalb der ITU gibt es den Bereich Radio Communication Sector (ITU-R), der für die Regelung und Koordination des Funkfrequenzspektrums sowie für die Entwicklung von Funkstandards zuständig ist. Die ITU-R arbeitet nach dem Prinzip des Konsenses, was bedeutet, dass Entscheidungen durch einen Konsens aller beteiligten Mitgliedsländer getroffen werden müssen. Dieser konsensbasierte Ansatz bedeutet, dass die Lösung von Problemen und die Verhandlungen zur Erreichung von Einigung und Kompromissen oft zeitaufwändig sind. Es haben an der WRC-23 Konferenz rund 3000 Personen teilgenommen.

Während der zeitgleich mit der COP-23 in Dubai stattfindenden WRC-2023 wurde festgelegt, dass der Rundfunk im betroffenen Frequenzbereich weiterhin als alleiniger Primärnutzer fungiert. Dies bedeutet, dass der Rundfunksektor die Priorität bei der Frequenznutzung in diesem Bereich behält.

Eine wichtige Festlegung betrifft auch die Kreativwirtschaft und Kulturveranstalter, welche drahtlose Produktionsmittel einsetzen, auch bekannt als „Programme Making and Special Events“ (PMSE). PMSE umfasst drahtlose Mikrofone, In-Ear-Monitoring-Systeme und andere Technologien, die bei der Produktion von Programmen und besonderen Veranstaltungen eingesetzt werden.

Die Hauptnutzung des Frequenzbereichs zwischen 470 und 694 MHz behält der Rundfunk, während PMSE wie bisher als Sekundärnutzer fungiert. Die Sicherstellung dieses Dualnutzungssystems soll gewährleisten, dass sowohl der Rundfunk als auch die PMSE-Technologie einen angemessenen Zugang zum UHF-Frequenzband haben werden.

FAZIT: Es heißt aber AUFMERKSAM bleiben!

Allerdings kommt der Mobilfunk als neuer Sekundärnutzer im UHF-Band hinzu. Als solcher muss er Störungen mit dem Primärnutzer, also dem Rundfunk, vermeiden. In der Vergangenheit hat die WRC zweimal eine sogenannte co-primäre Zuweisung von Rund- und Mobilfunk vorgenommen, was im Endeffekt dazu führte, dass der Rundfunk Frequenzen an den Mobilfunk abgeben musste. Fraglich ist indes, inwiefern die Drahtlosgeräte der PMSE-Branche in Zukunft im UHF-Band genutzt werden können, denn mit dem Mobilfunk gibt es nun eine co-sekundäre Zuweisung. Die Entscheidung hierzu dürfte in den kommenden Jahren fallen, denn die Ergebnisse der WRC werden zunächst auf europäischer Ebene umgesetzt.

Es bleibt für die OETHG von großer Bedeutung, weiterhin aufmerksam zu bleiben und die Entwicklungen genau zu verfolgen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Kultur- und Veranstaltungsbereiche geschützt werden. Ein Verlust von Frequenzen könnte die Funktion und Durchführung kultureller Veranstaltungen sowie die Arbeit von Künstlern und Musikern erheblich beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, die kommenden Entscheidungen zu verfolgen und gegebenenfalls auf internationaler und nationaler Ebene aktiv zu werden, um den Bedürfnissen unserer Branche gerecht zu werden.

Wir möchten uns bei allen Partnern mit denen wir in den vergangenen Jahren eng zusammengearbeitet haben und die uns beim Kampf und den Erhalt der Kulturfrequenzen unterstützt haben bedanken, wie Beispielsweise:

Für weitere Informationen und ausführliche Details zu den Ergebnissen der Konferenz finden Sie einen Link zum vorläufigen Abschlussbericht der Konferenz, um die Auswirkungen auf die drahtlose Kommunikation, den Rundfunk und PMSE zu verstehen.

Weitere Berichte und Hintergrundinformationen zum Thema finden Sie hier:

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