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Die OIB-Richtlinien werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik herausgegeben und dort von Fachleuten aus Praxis und Behörden erarbeitet. 

Foto: Markus Spiske (Unsplash)

Das OIB wurde 1993 auf Basis einer von den österreichischen Bundesländern abgeschlossenen „Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen“ gegründet. Es ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Wien, dem alle österreichischen Bundesländer als Mitglieder angehören. Die Wirkungsbereich des Vereins erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Republik Österreich. Überdies dient das OIB als gemeinsames „Sprachrohr“ in europäischen und internationalen Fachgremien.

Die OIB-Richtlinien dienen als ausformulierter Stand der Technik der Harmonisierung der veranstaltungsbezogenen bautechnischen Vorschriften in Österreich – das ist wichtig, weil Bau- wie Veranstaltungswesen Landesmaterie sind. Die Bundesländer können die OIB-Richtlinien in ihren Landesgesetzen für verbindlich erklären. Das geschieht sowohl explizit als auch durch die bloße Übernahme von Regelungsinhalten wie in der Wiener Veranstaltungsstättenrichtlinie oder der oberösterreichischen Veranstaltungssicherheitsverordnung. Von den OIB-Richtlinien als bloßen Empfehlungen kann jedoch in den Regelungen der Länder abgewichen werden, so wie Wien (Veranstaltungsstättenrichtlinie), Oberösterreich (Veranstaltungssicherheitsverordnung) und der Steiermark (detto) das etwa bei der maximalen Besucherdichte pro m2 auf Stehplätzen tun: maximal drei Personen statt vier laut OIB-RL 4.

Die Richtlinien sind: 

  • OIB-Richtlinie 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit 
  • OIB-Richtlinie 2: Brandschutz 
  • OIB-Richtlinie 2.1: Brandschutz bei Betriebsbauten 
  • OIB-Richtlinie 2.2: Brandschutz bei Garagen, überdachten Stellplätzen und Parkdecks 
  • OIB-Richtlinie 2.3: Brandschutz bei Gebäuden mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m 
  • OIB-Richtlinie 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz 
  • OIB-Richtlinie 4: Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit 
  • OIB-Richtlinie 5: Schallschutz 
  • OIB-Richtlinie 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz 

Für den Eventbereich ist die RL 4 die wichtigste. Sie regelt neben Begriffsbestimmungen folgende Bereiche: 

  • Erschließung der Veranstaltungsstätten und Fluchtwege, z. B. Statuierung von Mindestbreiten und maximaler Personenbelegung 
  • Schutz vor Rutsch- und Stolperunfällen 
  • Schutz vor Absturzunfällen 
  • Schutz vor Aufprallunfällen und herabstürzenden Gegenständen 
  • Blitzschutz 
  • Zusätzliche Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden 
  • Sondergebäude 
  • Bauführungen im Bestand 

 -Klaus Christian Vögl

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