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Die gesetzlichen Verordnungen aufgrund von Covid-19 ändern sich laufend. Was ab 1. Oktober für Theater in Österreich gilt, ist hier zusammengefasst.

Neue Maßnahmen ab Oktober für Theaterpublikum und -betreiber. Foto: Caleb Oquendo/pexels

Veranstaltungen und Zusammenkünfte dürfen in Österreich aktuell stattfinden, jedoch unterliegen sie ab 1. Oktober 2021 wieder neuen Auflagen. Diese Vorschriften gelten laut Covid-19-Maßnahmenverordnung für Theater bundesweit vorläufig bis 13. Oktober.

Allgemein
Aus der 3G-Regel wurden die 2,5-G- sowie die 2-G-Regel.
2,5-G-Nachweis bedeutet: geimpft, genesen oder mit gültigem PCR-Testergebnis, bei dem die Testabnahme nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
2-G-Nachweis bedeutet: geimpft oder genesen.

Für Theaterbesucher:innen in Wien gilt in jedem Fall eine MNS-Pflicht.

Der Zugang zur Gastronomie ist mit 2,5-G-Nachweis erlaubt, für die Nachtgastronomie gilt 2-G.

Events ab 25 Teilnehmer:innen
Für Zusammenkünfte mit mehr als 25 Teilnehmer:innen braucht es einen 2,5-G-Nachweis der Besucher:innen, zudem gilt eine Maskenpflicht (MNS).

Events ab 100 Teilnehmer:innen
Bei mehr als 100 Teilnehmer:innen muss die Zusammenkunft bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Wien: MA 15 Gesundheitsamt) angemeldet werden. Zudem ist hier ein Covid-19-Präventionskonzept und ein:e Covid-19-Beauftragte:r erforderlich.

Events ab 500 Teilnehmer:innen
Für Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmer:innen ist zusätzlich eine Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Hier gilt für Besucher:innen außerdem die 2-G-Regel.
Für „Arbeitnehmer, Inhaber und Betreiber von Zusammenkünften mit mehr als 500 Teilnehmern“ gilt wiederum der 2,5-G-Nachweis. Ersatzweise muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Noch offene Fragen
Für Johannes Bättig, OETHG-Fachgruppenleiter für Arbeitssicherheit, ist für die Zukunft noch vieles offen: „Kommt beispielsweise die 2-G-Regel muss klar sein, für welche Beschäftigtengruppen in den Kunst- und Kulturveranstaltungen diese gilt – für alle Mitarbeiter:innen, oder nur für jene mit Kundenkontakt. Wir warten auf jeden Fall noch auf den entsprechenden Verordnungstext.“

Eine verlässliche Übersicht über alle derzeit bundesweit geltenden Maßnahmen gibt es auf www.corona-ampel.gv.at und auf der Seite des Sozialministeriums www.sozialministerium.at.

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