Das Studium an der Fakultät Gestaltung mit dem Kompetenzfeld Lighting Design ist interdisziplinär ausgerichtet. Neben Fähigkeiten in Lichttechnik und Gestaltungslehre werden in gemeinsamen Entwurfskursen mit Innenarchitekt:innen sowie mit Farb- und Produktdesigner:innen wichtige Kompetenzen für das Berufsleben gesammelt. In der Fachtheorie ergänzen sich wahrnehmungspsychologische und physiologische Grundlagen mit Experimenten. Durch Exkursionen sowie die Teilnahme an Symposien und Tagungen wird die Lehre weiter vertieft. Das Treffen anderer Lichtdesigner:innen, Mitarbeiter:innen der Industrie und von Gremien und Ausschüssen, Lehrender und anderer Lichtstudierender aus aller Welt führt zu einem kreativen Austausch. Daraus entstehen Netzwerke mit Gleichgesinnten und potenziellen Arbeitgebern. Die Labore, Werkstätten und Seminarräume sind bestens ausgestattet und ermöglichen das Studieren in einem modernen Umfeld. Das Kompetenzfeld Lighting Design pflegt auch eine eigene Fachbibliothek. Studierende werden individuell betreut und intensiv begleitet, die vermittelte Theorie und Praxis bereiten sie umfassend auf das Arbeitsleben vor.
Einstieg und Aufstieg – Die Berufsaussichten
„Unter den Studierenden sind oft auch Quereinsteiger:innen aus der Veranstaltungstechnik, die ihre praktischen Kenntnisse um Fachtheorie erweitern möchten“, erzählt Prof. Ing. Dr. Cornelia Moosmann, die seit 2020 das Kompetenzfeld Lighting Design der HAWK in Hildesheim koordiniert. „Die Berufsaussichten sind ausgezeichnet, es gibt mehr Stellenangebote als Absolvent:innen.“ Das Aufgabenspektrum in diesem innovativen Berufsfeld wächst ständig. Lighting Design ist ein elementarer Bestandteil der vernetzten Welt und in vielen Branchen gefragt, z. B. in Veranstaltungshäusern und Eventagenturen, Entwicklungsabteilungen von Lampen- oder Leuchtenherstellern, in der Elektro- und Gebäudetechnik sowie in der Stadtplanung und in Architekturbüros.
Voraussetzungen
Der Studiengang wird jeweils zum Winter- und Sommersemester angeboten. Für das Studium sind eine Hochschulzugangsberechtigung (Schulabschluss, berufliche Qualifikation) und der Nachweis einer besonderen künstlerischen Befähigung erforderlich. Hierfür ist ein Antrag zu stellen, eine Bewerbungsmappe einzureichen und die „Künstlerische Befähigungsprüfung“ abzulegen.
Mehr Informationen unter:
-apb