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Seit 2005 ist die Europäische Kommission unter dem Titel „Ecodesign (deutsch Ökodesign) - Umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte“ bemüht, den europaweiten Energieverbrauch zu minimieren.

Wie reagieren die Hersteller auf die neuen Vorgaben? Foto: unsplash

Dafür sollen die Kyoto-Ziele eingehalten und damit ein wichtiger Beitrag zu einem lebenswerten Planeten geleistet werden. Zur Umsetzung wird eine zu erreichende Energieeffizienz für Produkte mit hohem Energieverbrauch verordnet und alle 5 Jahre verschärft. Im aktuellen Schritt werden dazu 3 Verordnungen zu Lampen und Vorschaltgeräten zu einer Einzigen – der Single Lighting Regulation – zusammengeführt. Da Bühnenbeleuchtung nur einen Bruchteil der betroffenen Produktgruppen (Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Computer-Displays und alle Arten von Beleuchtung) ausmacht, berücksichtigte der ursprüngliche Gesetzesentwurf in keiner Weise die künstlerischen und wirtschaftlichen Notwendigkeiten unserer Branche. Er wurde im November 2017 erstmals zugänglich gemacht und ging von folgender Hypothese aus: „Da es passende Ersatzprodukte gibt, wird die bestehende Ausnahme für Theater und Filmbeleuchtung ersatzlos gestrichen“. Das hätte bedeutet, dass per 21. September 2020 das Inverkehrbringen von Halogenlampen UND (der allermeisten) „energiesparenden“ LED-Scheinwerfer verboten worden wäre. Der deutlich abzusehende künstlerische und wirtschaftliche Schaden – den das Inkrafttreten eines derartigen Entwurfs zur Folge gehabt hätte - hat einen Aufschrei in der Branche verursacht.

Der lange Weg zum Anfang
SaveStageLighting hat in wenigen Monaten über 80.000 Unterstützer Ihrer Online-Petition gefunden. Die dahinterstehende ALD (Association of Lighting Designers) hat sehr früh eine brillante Analyse der Situation veröffentlicht. Einzelne Akteure wurden aber seitens der Kommission als nicht kooperativ wahrgenommen und eine inhaltliche Diskussion kam nicht zustande.

Parallel dazu haben einzelne, vornehmlich nationale Verbände (PLASA, VPLT, Robert Juliat und seit Februar 2018 auch die OETHG), bei ihren Mitgliedern und der Europäischen Kommission Bewusstseinsbildung betrieben.  Die Mitglieder sind zahlreich dem Aufruf zur Beteiligung an der „Öffentlichen Begutachtung“ gefolgt und haben die Auswirkungen auf ihren Betrieb beschrieben. Darüber hinaus haben über 80 Unterzeichner aus 11 EU-Staaten die, von der OETHG mit Unterstützung der PLASA und DTHG initiierte, „Gemeinsame Stellungnahme“ mitgetragen. Vielen Dank an jeden Einzelnen, der in dieser Phase der Ungewissheit sein Beitrag geleistet hat!

Wendepunkte
Zu der umfangreichen Vorarbeit, waren es zwei bedeutende Ereignisse, die den Dialog in Gang gesetzt und so ermöglicht haben, dass wir heute über Ecodesign als europäisches Erfolgsprojekt sprechen können:

Die OETHG hat mit großer Unterstützung des VPLT kurzfristig einen Vortrag auf der Prolight & Sound 2018 organisiert. Diesen haben wir nachträglich in „European Stakeholder Conference“ umbenannt. Denn statt einem Redner, sprachen auf einmal sieben Experten (von der DTHG, OETHG, PLASA, SFL, STEPP, VPLT, ZWEI) aus mehreren Ländern (Belgien, Deutschland, England, Österreich, Schweden) mit  verschiedenen Blickwinkeln (Lichtdesigner, Theater, Hersteller, Verbände, …) und entdeckten so, dass es sich nicht um viele „lokale Problemchen“ handelt, sondern um eine Herausforderung von europäischer Dimension.

Über die Vermittlung von PEARLE*, dem europäischen Verband der Arbeitgeber im Live-Entertainment kam im Mai 2018 ein Gespräch mit der zuständigen Fachabteilung der Europäischen Kommission zustande. Dabei hat unsere Gruppe – die „European Entertainment Ecodesign Coalition“ sprichwörtlich der Kommission die Hand gereicht und den Entscheidungsträgern relevante Fakten und absehbare Folgen vermittelt. Daraufhin wurden wir um die Ausarbeitung eines für unsere Branche gangbaren Vorschlags ersucht.

Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg
Erste Verbesserungen (eine Liste mit ausgenommen Halogensockeln, farbveränderliche Lichtquellen, …) waren im folgenden Entwurf vom Juli 2018 bereits enthalten. Auch das Inkrafttreten wurde um ein Jahr verschoben. Der größte Schritt aber gelang im Dezember 2018, als sich die Mitgliedsstaaten für die Vorschläge zur Anerkennung der „ständigen Verfügbarkeit“ und Erweiterung des zulässigen Farbbereichs für farbveränderliche Lichtquellen ausgesprochen haben. Auch eine Ausnahme für Weißlichtquellen wurde eingeführt. Dafür sei den Mitgliedsstaaten an dieser Stelle nochmals großer Dank ausgesprochen! Der Abschnitt zu den Weißlichtquellen ist - nach der im Dezember 2019 erfolgten Veröffentlichung  der Verordnung - noch zu überarbeiten, da er im Zuge der Abstimmung so verändert wurde, dass nun Widersprüche enthalten sind.

Ausblick
Der rechtliche Rahmen ist damit für weitere 5 Jahre gesichert. Die Verfügbarkeit einzelner Leuchtmittel am Markt ist aber ein Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage und weiterhin von jedem Betrieb selbst zu beobachten. Auch wenn politische Entscheidungen nicht vorweggenommen werden können, so ist unsere Branche in der nächsten Gesetzgebungsperiode von Anfang an eingebunden und kann fachliche Argumente beisteuern. Die „European Entertainment Ecodesign Coalition“ beobachtet europäische lichtrelevante Gesetzesinitiativen, um frühzeitig die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der Branche zu ermitteln und Entscheidungsträgern zugänglich zu machen.

Conclusio
Zusammengefasst dürfen die allermeisten relevanten Entertainment Lichtquellen auch nach 2021 noch in Verkehr gebracht werden – der Bestandsschutz für bereits gekaufte Lichtquellen stand ja nie in Frage.

Vom fertigen Gesetzesentwurf abweichende, aber für die Branche überlebenswichtige Änderungen sind - angestoßen durch die öffentliche Begutachtung - erreicht worden. Dieses gelungene Beispiel gesellschaftlichen Engagements als wichtige Säule einer funktionierenden Demokratie zeichnet Europa aus. (cab)

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