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Für Anwender von PMSE-Geräten (Programm Making and Special Events) – oder anders ausgedrückt, Funkmikrofone, InEar-Systeme und dergleichen – werden dieses Jahr wichtige Weichen gestellt.

Der letzte Informationsstand

Aktuell sind die Broadcaster:innen die primären Nutzer:innen des Spektrums und die PMSE-Anwender:innen die sekundären User:innen. PMSE darf demnach die nicht vom Rundfunk genutzten Bereiche verwenden. In Österreich sind derzeit sechs DVBT-Kanäle auf unterschiedlichen TV-Kanälen im Einsatz. Jeder TV-Kanal belegt 8 MHz im Frequenzband. Für einen Großteil der aktuellen Anwender:innen ist das ein durchaus planbares und benützbares Spektrum.

Bei der World Radio Conference 2023 (WRC23) wird, unter anderem, wieder einmal über das für uns so wichtige Sub 700 MHz Frequenzband diskutiert. Die WRC wird von der ITU (International Telecommunication Union) ausgerichtet. Die ITU regelt alle Frequenzen von <8,3 kHz für Induktionsfunk bis zu 275 GHz (fixe Satelliten). Folgende drei Szenarien werden diskutiert:

1. No Change. Alles bleibt, wie es ist. Das wäre unser Ziel.

2. Broadcast primäre Nutzung und Mobilfunk co-primäre Nutzung. Damit könnten jene regionalen Verwaltungen, die dem Mobilfunk mehr Raum geben möchten, Frequenzen für den Mobilfunk freigeben.

3. Eine komplette Freigabe des Sub 700 Bandes für den Mobilfunk, was sowohl für den Rundfunk, als auch für die PMSE-User:innen die denkbar schlechteste Variante wäre.

Unterschiedliche Standpunkte in Europa

Selbst in Europa sind die Standpunkte zur Aufteilung gespalten. Sie Länder Süd- und Mitteleuropas streben eine Lösung nach Punkt 1 an, während die nördlicheren eher zu Lösung 2 oder gar 3 tendieren. Österreich vertritt, wie erst kürzlich von Staatssekretär Tursky bestätigt wurde, eine klare „No Change“-Politik. Entgegen seinem Koalitionsvertrag hat sich Deutschland kürzlich von dieser Position abgewandt, aber nicht etwa zugunsten der Mobilfunker, sondern für ihren landesweiten internen Katastrophenfunk, PPDR (Public Protection and Desaster Relief).

Hintergründe zum Standpunkt der EU27

Eine Gruppe, die RSPG (Radio Spectrum Policy Group), soll den Europäischen Rat bei der Entscheidung zum europäischen Standpunkt unterstützen. Die RSPG hat sich wiederum die Standpunkte zahlreicher europäischen Gruppierungen, allen voran der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation), als auch der ECC (Electronic Communication Committee) und sämtlicher kleineren Gruppierungen (z.B. Frequenz Allianz) angesehen. Die RSPG hat sich beraten und am 25. August das Ergebnis dem Europäischen Rat mitgeteilt. Mitte September wird auf der CPG Plenarsitzung der Standpunkt der EU27 festgelegt.

Der derzeitige Trend

Aktuell geht der Trend zu einem Kompromiss, zu Variante 2. Das würde bedeuten, dass einzelne Staaten, sofern sie keine Nachbarländer stören, ab 2030 einen teilweisen Roll-out der Frequenzen für den Mobilfunk vorbereiten können. Bis 2030 darf laut Beschluss auf der WRC17 der Status des Sub700-Frequenzbandes nicht geändert werden. Das wäre, vorausgesetzt Österreich bleibt seinem aktuellen Standpunkt, ein tragbarer Kompromiss, da z. B. die skandinavischen Länder eher Variante 2 wählen können, Österreich aber problemlos bei „No Change“ bleiben könnte.

Für tourende Produktionen, die sich europa- oder weltweit bewegen, ist diese Entscheidung aber weiterhin problematisch. Die EU möchte deswegen bei der WRC23 anmelden, dass es bei WRC31 für ein generelles Upgrade für die Mobilfunker auf co-primäre Nutzung geben kann. Das wiederum wird auch von den zukünftigen technischen Entwicklungen abhängig gemacht. In Österreich ist z. B. 5G-Broadcast im Moment ein ganz wichtiges Thema, welches die Position der Rundfunkanbieter in diesem Szenario festigt. Das Sub700 Frequenzband ist ein furchtbar trockenes Thema, nichts destotrotz sehr wichtig für die tägliche Arbeit in den Kulturbetrieben und für die News, Sport, Konferenz- und Eventindustrie sowie alle weiteren Anwender:innen, die Geräte in den „Kulturfrequenzen“ betreiben. 

 

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